Der BUND klagte, dass der weitere Abbau von Braunkohle sowie die damit verbundene Rodung des Hambacher Forst gegen das europäische Umweltrecht verstoße. Stattdessen forderten sie, dass der Wald aufgrund des Vorkommens der Bechsteinfledermaus in das ökologische Netz „Natura 2000“ aufgenommen und geschützt werden müsse.
Zwei weitere Klagen gegen die Enteignung eines BUND-Grundstücks am Rand des Tagebaus wurden ebenfalls abgewiesen. Der BUND will gegen die Abweisung beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen.
Das Verwaltungsgericht hatte Anfang des Jahres empfohlen, den Wald ruhen zulassen und zu erhalten. Aus diesem Grund schlug das Gericht einen Vergleich vor: RWE sollte bis Rodungen bis Ende 2020 stoppen und der BUND seine Klage zurückziehen. RWE stimmt dem Vergleich nicht zu.
Seit Februar 2019 gilt ein Moratorium der Landesregierung. Das ein zeitweises Aussetzen von Rodungen bis Ende September 2020 besagt. RWE schloss sich diessem Moratorium an.
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