Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember zugelassen. Das Abbrennen ist nur an Silvester und Neujahr, 31. Dezember 2018 und 1. Januar 2019 gestattet.
Oberstes Gebot beim Silvesterfeuerwerk ist die Rücksichtnahme auf andere Menschen, auf Tiere und Gebäude. Das heißt auch, dass die gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude absolut verboten ist. Generell verboten ist das Zünden von Feuerwerks- und Knallkörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen.
Gerade in der Innenstadt werden Ordnungsdienst und Polizei in der Silvesternacht ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Regeln halten. Das gleiche gilt für die beliebten Treffpunkten um Mitternacht, wie zum Beispiel Lousberg, Dreiländerweg oder Burtscheider Brücke.
Damit das Silvesterfeuerwerk Freude bereitet und der Start in das neue Jahr nicht von Unfällen und Verletzungen überschattet wird, gilt es einige Grundregeln zu beachten. So dürfen Feuerwerkskörper der so genannten Kategorie 2 nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche. Zur Kategorie 2 gehören beispielsweise Raketen, Kanonenschläge oder Böller. Von Produkten ohne vorgeschriebene Kennzeichnung sollte man die Finger lassen. Und: Wer Produkte widerrechtlich ohne Sondererlaubnis benutzt, riskiert zumindest eine Geldstrafe. Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen sind möglich.
Achten Sie darauf, dass ihre Feuerwerkskörper in Deutschland zugelassen sind: Maßgeblich für die Zulässigkeit eines Produktes in Deutschland sind die Registriernummern sowie die CE-Kennzeichen mit den jeweiligen Ident-Nummern. Die verschiedenen Zulassungs- und Prüfinstitute in der Europäischen Union und in der Bundesrepublik verfügen über jeweils eine spezielle Registrier- und Ident-Nummer. Über das Internet werden auch illegale und möglicherweise gefährliche Feuerwerkskörper angeboten. Solche Produkte sind in ihrer Wirkung oft um ein Vielfaches stärker. Denn illegale Knallkörper enthalten statt Schwarzpulver teilweise einen Knallsatz mit gefährlichem Metallpulver oder sogar Sprengstoff.
Jedes Jahr kostet illegales Feuerwerk oder der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerksartikel Menschen Augenlicht oder Hörvermögen, es kommt immer wieder zu schweren Verletzungen, besonders an Händen. Deshalb bittet die Stadt Aachen alle ihre Bürgerinnen und Bürger darum, selbst aufmerksam zu sein und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen. Rücksichtnahme und Vorsicht sind oberstes Gebot beim Abbrennen von Feuerwerk.
Silvester steht in den Startlöchern!
Auch wenn die Vorfreude auf den Jahresumbruch groß ist: Vor Silvester darf nicht geböllert werden. Zu beachten gilt, der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember zugelassen. Das Abbrennen ist nur an Silvester und Neujahr, 31. Dezember 2018 und 1. Januar 2019 gestattet.
Oberstes Gebot beim Silvesterfeuerwerk ist die Rücksichtnahme auf andere Menschen, auf Tiere und Gebäude. Das heißt auch, dass die gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude absolut verboten ist. Generell verboten ist das Zünden von Feuerwerks- und Knallkörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen. Gerade in der Innenstadt werden Ordnungsdienst und Polizei in der Silvesternacht ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Regeln halten. Das gleiche gilt für die beliebten Treffpunkten um Mitternacht, wie zum Beispiel Lousberg, Dreiländerweg oder Burtscheider Brücke.
Auf diese Grundregeln achten
Damit das Silvesterfeuerwerk Freude bereitet und der Start in das neue Jahr nicht von Unfällen und Verletzungen überschattet wird, gilt es einige Grundregeln zu beachten. So dürfen Feuerwerkskörper der so genannten Kategorie 2 nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche. Zur Kategorie 2 gehören beispielsweise Raketen, Kanonenschläge oder Böller. Von Produkten ohne vorgeschriebene Kennzeichnung sollte man die Finger lassen. Und: Wer Produkte widerrechtlich ohne Sondererlaubnis benutzt, riskiert zumindest eine Geldstrafe. Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen sind möglich. Achten Sie darauf, dass ihre Feuerwerkskörper in Deutschland zugelassen sind: Maßgeblich für die Zulässigkeit eines Produktes in Deutschland sind die Registriernummern sowie die CE-Kennzeichen mit den jeweiligen Ident-Nummern. Die verschiedenen Zulassungs- und Prüfinstitute in der Europäischen Union und in der Bundesrepublik verfügen über jeweils eine spezielle Registrier- und Ident-Nummer. Über das Internet werden auch illegale und möglicherweise gefährliche Feuerwerkskörper angeboten. Solche Produkte sind in ihrer Wirkung oft um ein Vielfaches stärker. Denn illegale Knallkörper enthalten statt Schwarzpulver teilweise einen Knallsatz mit gefährlichem Metallpulver oder sogar Sprengstoff.
Das kann passieren
Jedes Jahr kostet illegales Feuerwerk oder der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerksartikel Menschen Augenlicht oder Hörvermögen, es kommt immer wieder zu schweren Verletzungen, besonders an Händen. Deshalb bittet die Stadt Aachen alle ihre Bürgerinnen und Bürger darum, selbst aufmerksam zu sein und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen. Rücksichtnahme und Vorsicht sind oberstes Gebot beim Abbrennen von Feuerwerk.
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