Der AVV will sich mit den ab Mittwoch geltenden Entschädigungsregelungen bei Zügen nicht zufrieden geben. Zusätzlich soll eine Mobilitätsgarantie für Busse geschaffen werden. Diese soll dem Kunden die Möglichkeit einräumen, bei einer Verspätung von über 20 Minuten auf Taxi oder Fernzug zurückgreifen zu können. Das gilt allerdings nur, sofern keine andere Alternative im AVV Netz besteht. Die verbesserte Regelung soll ab Januar 2010 die momentan geltende ablösen und somit dem Nutzer uneingeschränkte Mobilität garantieren.
Foto: ASEAG
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